21. Katharina Henot

Katharina Henot lebte im 17. Jahrhundert in einem zum Kloster St. Andreas gehörenden Haus. Sie war die verwitwete Tochter des kaiserlichen Postmeisters, die angesehen und für ihren frommen Lebenswandel bekannt war. Sie stammte aus einer alten und einflußreichen Patrizierfamilie. Ihre Schwester war Nonne im nahegelegenen Klarissenkloster am Römerturm, wo auch ihre Tochter unterrichtet wurde. Ihr Bruder Hartger hatte hohe staatliche und kirchliche Ämter inne, war Mitglied im Domkapitel und promovierter Jurist.

1626 wurde sie der Hexerei angeklagt. Eine angeblich vom Teufel besessene Nonne aus dem Klarissenkloster belastete sie, indem sie behauptete, Katharina habe ihr und anderen den Teufel angehext. Katharina hatte natürlich ihre Tochter und Schwester dort häufig besucht.

Sie verfaßte sofort eine, allerdings erfolglose, Verteidigungsschrift. Trotz schriftlichen Widerspruchs wurde sie 1627 verhaftet und verhört. Ein von ihrem einflußreichen Bruder Hartger gestellter Antrag auf Freilassung blieb ebenso erfolglos wie all ihre Forderungen nach Gegenüberstellung mit der Anklägerin und Benennung der Verdachtsmomente, damit sie sich verteidigen könne.

Vier Monate lang, die für sie die Hölle gewesen sein müssen, war Katharina in Haft. Nach wahrscheinlich fünffacher Folter - erlaubt war nach dem "Hexenhammer", der Grundlage der Hexenverfolgungen war, "nur" die dreifache! - wurde sie zum Tode verurteilt. Eines der Hauptindizien, die sie "überführten", war eine kleine Stirnnarbe, die von einer alten Verletzung herrührte. Als sie Zeugen dafür nannte, daß sie sich diese Narbe schon als Kind bei einem Unfall zugezogen hatte, waren die Herren, die über sie zu Gericht saßen, erschüttert darüber, wie lange diese "scheinbar" so fromme Frau schon mit dem Teufel im Bund stand, denn offensichtlich hatte er sie ja schon in jungen Jahren als eine der seinen gezeichnet! Zur Last gelegt wurden ihr u.a. die Ermordung eines Kindes durch Zauberei, die Herbeiführung einer Fehlgeburt und die Verursachung einer Raupenplage in der Propstei St. Severin.

Drei Tage vor ihrem Tod schrieb sie einen letzten Brief an ihre Familie, in dem sie noch einmal alle Vorwürfe weit von sich wies. Daß sie diesen Brief mit der linken (der "schlechten") Hand geschrieben hatte, weil sie die rechte aufgrund der Folter nicht mehr benutzen konnte, wurde als erneuter Beweis für ihre Teufelsbesessenheit angesehen.

Unmittelbar vor ihrer Hinrichtung auf Melaten bekräftigte sie in Anwesenheit eines Notars noch einmal ihre Unschuld. Dann wurde sie erdrosselt und verbrannt. Seltsam ist, daß sie nicht bei lebendigem Leibe verbrannt wurde, wie das sonst bei nicht geständigen "Hexen" üblich war.

Überhaupt ist der ganze Fall recht ungewöhnlich und legt die Vermutung nahe, daß Katharina Opfer des Konkurrenzkampfes mit den Generalpostmeistern der Grafenfamilie der Taxis und dem vom Kölner Rat vertretenen Post- und Botenwesen geworden ist. Schon ihr Vater hatte mit den Generalpostmeistern dieser Familie im Konkurrenzkampf um das Amt des Postmeisters gelegen. Nach seinem Tod vertrat Katharina die Familieninteressen mit großer Energie und Härte.

Sie war die erste und einzige Angehörige des städtischen Patriziats, die sich jemals ernsthaft gegen den Vorwurf der Zauberei verteidigen mußte. In der Regel wurden nur die einfachen Frauen Opfer der Hexenverfolgung.

Der Prozeß gegen Katharina Henoth läutete den Höhepunkt der Kölner Hexenverfolgungen von 1627-30 ein. Mindestens zwölf weitere Frauen wurden alleine 1628 Opfer des Hexenwahns.

Neben Katharina steht am Turm Friedrich Spee von Langenfeld. Der Jesuitenpater kam ein halbes Jahr nach Katharinas Tod nach Köln. Ihre Geschichte beeindruckte ihn sichtlich, und 1631 veröffentlichte er ein Buch mit dem Titel "Cautio Criminalis", das die gängige Praxis der Hexenprozesse kritisierte. Er wurde der Beichtvater vieler Frauen, die der Hexerei beschuldigt worden waren.

Die Bildhauerin Marianne Lüdicke, die beide Figuren schuf, ist übrigens eine Nachfahrin der Katharina Henot.

DER KÖLNER ALTSTADTFÜHRER

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