Welcher Waffenschrank ist laut Waffengesetz erforderlich?

Aus dem Fernsehkrimi weiß es jedes Kind: Schusswaffen dürfen nicht einfach in der Schublade liegen, sondern müssen sicher verwahrt sein. Seit dem 07. Juli 2017 ist die neueste Fassung des Waffengesetzes in Kraft. Nach dieser Vorgabe müssen neu erworbene Waffenschränke mindestens die Sicherheitsstufe 0, besser die Stufe 1 nach der Norm EN1143-1 erfüllen. Bei den entsprechenden Waffenschränken handelt es sich um zertifizierte Modelle. Das jeweilige Zertifikat ist an der Innenseite der Waffenschranktür mittels Plakette benannt. Oftmals verlangen die lokalen Waffenbehörden zusätzlich zu einer Rechnungskopie über den Kauf des Waffenschrankes ein Foto dieser Plakette. 

Welcher Waffenschrank ist für welche Waffen erforderlich?

Die Klassen sind klar unterteilt, sodass sich die Erfordernis einfach ablesen lässt.

• Waffenschrank Klasse 0 bis 200 kg: Bis zu 5 Kurzwaffen, unbegrenzt viele Langwaffen. Privat versicherbar bis 40.000 Euro

• Waffenschrank Klasse 0 über 200 kg: Bis zu 10 Kurzwaffen, unbegrenzt viele Langwaffen, bis 40.000 Euro privat versicherbar

• Waffenschrank Klasse 1: Unbegrenzt viele Kurz- und Langwaffen, privat versicherbar bis 65.000 Euro.

Worin besteht der Unterschied zwischen Waffenschrank Klasse 0 und Klasse 1?

Hier geht es vor allem um die Sicherheit. So hat ein Waffenschrank Klasse 1 im Vergleich zum Waffenschrank der Klasse 0 die höhere Wandungsfestigkeit. Bei einem Einbruchsversuch mit thermischen oder mechanischen Werkzeugen ist der Schrank der Klasse 1 deutlich schwerer zu knacken. In der Fachsprache ist die Rede von Widerstandseinheiten: Ein Waffenschrank der Klasse 0 hat 30 Widerstandseinheiten (30 RU), während das Äquivalent der Klasse 1 einen Wert von 50 RU erreicht. Somit erreicht das Modell der Klasse 1 im Verhältnis eine 166%ige Sicherheit. Daher ist auch die Versicherbarkeit dementsprechend höher: Während das Maximum bei einem Modell der Klasse 0 bei 40.000 Euro liegt, kann man bei der Klasse 1 eine Versicherung bis 65.000 Euro abschließen.

Darf man noch Waffenschränke der alten Stufen A und B nutzen?

Hier hat der Gesetzgeber einen Bestandsschutz für Waffenschränke festgelegt, die vor dem 06.07.2017 erworben wurden. Das bedeutet, dass man diese Waffenschränke unbegrenzt weiterhin nutzen darf. Allerdings ist der Bestandsschutz personengebunden, kann also nicht übertragen werden. Damit ist der Bestandschutz auch mit einem Verkauf eines Waffenschrankes der Stufen A oder B erloschen. Andernfalls erlischt der Bestandschutz mit dem Tode des eingetragenen Besitzers.