Auch Sie können helfen
Jede und jeder kann helfen: Unabhängig von Alter, Nationalität und
Berufsausbildung. Auch Sie können helfen - als Betreuer im Strafvollzug, als
ehrenamtlicher Bewährungshelfer oder auch als Schöffe oder Schiedsperson. Ihre
Neigungen, Kenntnisse und die Ihnen zu Verfügung stehende Zeit bestimmen den
Umfang und die Art Ihres Einsatzes. Sie helfen zum Beispiel durch:
- Regelmäßige Besuche und Gespräche in der Vollzugsanstalt bei jugendlichen,
männlichen oder weiblichen Strafgefangenen oder Gefangenen in
Untersuchungshaft.
- Freizeitangebote für einzelne Strafgefangene oder Gruppen wie z.B.
Sprachkurse, Hobby- oder Sportgruppen.
- Betreuung der Angehörigen der Täter
- Betreuung von Opfern einer Straftat.
- Betreuung ausländischer Straffälliger, die keine Kontakte nach draußen
haben.
- Beratung jugendlicher Straffälliger in schulischen oder
berufsqualifizierenden Fragen.
- Unterstützung und Stabilisierung suchtkranker Inhaftierter.
- Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche und im Umgang mit
Behörden.
- Am Ende der Haftzeit Betreuung mit Rat und Tat nach der Haftentlassung,
gegebenenfalls auch als ehrenamtlicher Bewährungshelfer.
- Hilfe bei Ent- oder Umschulung.
- Förderung von Verständnis für die Probleme Inhaftierter in der
Gesellschaft.
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