ZURÜCK Auch Sie können helfen WEITER

jva Jede und jeder kann helfen: Unabhängig von Alter, Nationalität und Berufsausbildung. Auch Sie können helfen - als Betreuer im Strafvollzug, als ehrenamtlicher Bewährungshelfer oder auch als Schöffe oder Schiedsperson. Ihre Neigungen, Kenntnisse und die Ihnen zu Verfügung stehende Zeit bestimmen den Umfang und die Art Ihres Einsatzes. Sie helfen zum Beispiel durch:

  • Regelmäßige Besuche und Gespräche in der Vollzugsanstalt bei jugendlichen, männlichen oder weiblichen Strafgefangenen oder Gefangenen in Untersuchungshaft.
  • Freizeitangebote für einzelne Strafgefangene oder Gruppen wie z.B. Sprachkurse, Hobby- oder Sportgruppen.
  • Betreuung der Angehörigen der Täter
  • Betreuung von Opfern einer Straftat.
  • Betreuung ausländischer Straffälliger, die keine Kontakte nach draußen haben.
  • Beratung jugendlicher Straffälliger in schulischen oder berufsqualifizierenden Fragen.
  • Unterstützung und Stabilisierung suchtkranker Inhaftierter.
  • Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche und im Umgang mit Behörden.
  • Am Ende der Haftzeit Betreuung mit Rat und Tat nach der Haftentlassung, gegebenenfalls auch als ehrenamtlicher Bewährungshelfer.
  • Hilfe bei Ent- oder Umschulung.
  • Förderung von Verständnis für die Probleme Inhaftierter in der Gesellschaft.
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