ZURÜCK Straffälligenhilfe hat sich bewährt WEITER

jva Die hauptamtliche Straffälligenhilfe hat sich in Jahrzehnten bewährt. Bereits während der Zeit der Gerichtsverhandlung werden Straffällige unterstützt: Zum Beispiel durch juristische Beratung, bei der Tilgung von Schulden oder um Wege aus einer Sucht zu finden.
In der Haft sollen die Gefangenen auf ihr Leben in Freiheit vorbereitet werden. Dazu gehört:

  • die Beratung über die Möglichkeiten einer Berufsausbildung oder Umschulung,
  • psychologische Unterstützung,
  • die Förderung von Familienkontakten.
Kurz vor und nach der Haftentlassung wird Straffälligen geholfen:
  • bei der Wohnungs- und Jobsuche,
  • beim Umgang mir Behörden.
Straffälligenhilfe heißt aber auch:
  • Betreuung der Opfer einer Straftat
  • Betreuung der Angehörigen des Strafgefangenen, denn Kinder und Partner leiden ebenfalls häufig unter den Folgen der Straftat.
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